wir hatten letztens das problem dass aufgrund der gesetzgebung in zusammenhang mit Sturmwarnung beio der ÖM am Sonntag keine läufe gefahren werden konnten. wir hatten 60 - 67km/h böen, daraufhin schaltet die Landessicherheitszentrale die sturmwarnung ein ( es gibt auch vorwarnung) und man muss als veranstalter abbrechen. das ist ausserordentlich nervig und wir wollen versuchen da für 2020 eine legale lösung zu finden.
dazu wäre es interessant zu wissen wie denn auf den verschiedenen binnenrevieren die vorschriften sind - sturmwarnung komplett egal, oder nur einschränkung für veranstaltungen, freies fahren ist ok, komplettes wassersportverbot.
bitte nicht unbedingt die sinnaftigkeit diskutieren ich würde mich freuen wenn wir ein bild bekommen was wo geht
die ungarischen fahrer haben mir berichtet das in ungarn keiner weiter als 200m vom ufer weg darf bei sturmwarnung, deshalb fährt die ungar. vereinigung alle slalomregatten bei uns aus - wir haben noch die "vorwarnung" als nutzbares windfenster