Zur Info:
Verbot des Schleusens von sogenannten Stand-Up-Paddle-Boards
Seit dem 10. August 2018 ist das Schleusen von solchen Gegenständen verboten, auf denen kein sitzender Aufenthalt von Personen möglich ist, keine Festmacheeinrichtung und keine Absturzsicherungen gegen das Überbordgehen von Personen vorhanden sind. Hiervon sind insbesondere sogenannte Stand-Up-Paddle-Boards erfasst, die damit künftig im Bereich von Schleusen an Binnenschifffahrtsstraßen umgetragen werden müssen. Ein Betretungsrecht der Schleusenbereiche ist hiermit nicht verbunden.
Weitergehende Informationen können der Allgemeinverfügung (intern) (PDF, 13 Kilobyte, Datei ist nicht barrierefrei) der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt entnommen werden.