Flugschaden - Woher Gutachten?

  • Hallo Zusammen,
    hab leider auf meinem Heimflug letztes Wochenende einen massiven Schaden an meinem Gepäck+Surfgepäck hinnehmen müssen. Wie immer hab ich nun die A....karte und darf selber Gutachten über die Schadenshöhe, bzw. Reparatukosten zusammentragen.


    Man hat meine Boardbag an der Unterseite ca. 30 x 30 cm aufgerissen und als wäre das nicht schon genug, hat es auch noch meinen C100 erwischt. Hat eine Knickdelle, d.h. damit wird wohl nichts mehr zu machen sein - der Mast war genau 4 Wochen im Einsatz.
    Den Mastschaden bekomme ich netter Weise vom Händler bestätigt - ich freu mich jetzt schon auf die 20 € pro Kilo von der Fluggesellschaft, bei 1,8 Kilo wird das ja ein Wahnsinnsbetrag.


    Nun habe ich das Problem mit der Boardbag. Leider existiert die Firma Hawaii Art Design ( A+B Handels GmbH in Nürnberg) nicht mehr. Ich kann mich also nicht mehr an den Händler wenden um hier ein Schadensgutachten anzufordern. Noch schlimmer ist, das die Boardbag auch nicht mehr hergestellt wird, d.h. auch keine neue dieses Typs mehr bei anderen Shops gekauft werden kann.
    Ich werde sie also reparieren lassen müssen, da man kaum noch eine in dieser länge findet, die vor allem auch so robust ist.


    Fragt sich nur wohin damit?! Habt Ihr da einen Tipp für mich?!


    Als wäre es noch nicht genug, haben die Idioten mir auch noch meine praktisch fast nagelneue Reisetasche auch noch an einer Ecke aufgerissen......bei der hab ich auch das Problem, dass sie vom großen A..... gekauft worden ist und die werden mir sicher auch keine Schadenshöhe nennen können, bzw. einen Reparaturbetrieb.


    Gibts da auch was?!


    Echt, da lob ich mir Sunexpress, die haben einen eigenen Reparaturservice, der super sauber arbeitet und zumindest die Gepäckstücke per Freeway-Ticket abholen läßt und wieder an den geschädigten Fluggast zurückliefert.
    Leider war ich diesmal mit TUIfly unterwegs....


    Ich bins echt leid alle paar Flüge wieder so einen Ärger zu haben und hinterher diese Scherereien.


    Bin für jeden Tipp dankbar.


    jj...

  • kommt darauf an was du mit dem gutachten machen willst und wer es akzeptieren muss, schlimmstenfalls entscheidet sogar der gerichtstand.


    check mal bei deinem "gegner" was er voraussetzt und dann kannst du dich entscheiden.


    das kann eine kostenfreie bestätigung des verkäufers, eines fachhänbdlers oder reparaturbetrieb sein, eine privatgutachten eines entsprechenden ingenieurbüros oder das gutachten eines gerichtssachverständigen. i.a.muss du in vorleistung gehen was die kosten der gutachtenerstellung betrifft.


    wenns blöd hergeht brauchst du 2- einer der feststellt was kaputt ist und wie hoch der schaden ist, ein anderer der feststellt woher der schaden kommt, dein gegner kann ja behaupten du hast den mast bereits kaputt geladen, also muss wer feststellen ob der schaden klar transportschaden ist oder nicht.

  • acidman:
    nö, rhodos.
    User698: i.d.R. reichte denen bislang immer ein formloses Schreiben eines Surfshops mit der Nennung des Reparaturkosten-Betrags oder eben der nicht Reparierbarkeit.
    Wird aber eben schwierig, da ich den Händler der Bag nicht mehr zur Verfügung hab und ein anderer Shop (bei dem ich nicht gekauft habe) auch keinerlei Interesse daran hat mir da was zu schreiben.
    Weiterhin ein Problem ist, das ich eine gleiche Bag auch nirgendwo mehr her bekomme, sie wird schon seit zwei oder drei Jahren nicht mehr produziert. Außerdem gibt es sicherlich Zeitwert-Abzüge aufgrund des Alters von 4 Jahren.


    Und wegen meiner Reisetasche bin ich noch ratloser. Wohin damit Schuster, Planen-Schneiderei, Autosattlerei, keine Ahnung.....

  • Ich dachte auch erst wunders wieviel Material ist ihm denn zu bruch gegangen... vor allem eins deiner wertvollen, museumsreifen Boards:tongue:


    Klar ist das ärgerlich, aber mit der Erstattung/ kg ist ja schon vorher klar. Freu dich dass du wenigstens nicht auch noch deine
    Segel zerstört hast mit brechenden Masten wie Leon Jamaer auf Teneriffa...


    Grüße
    teenie

  • Erstmal Dank für die "wertvollen" Tipps......Euch kann man echt was fragen, wirklich! Ist immer wieder erfrischend wir hilfreich Eure Ratschläge sind! (erstgemeint Danke an c-bra für deine antwort zum thema)


    Wieso Aufstand...nur weil ich nach ner Schadensbestätigung frag?!


    Ist mir schon klar, dass ich nicht mit viel rechnen kann und mir ist auch seit Jahren klar das es nur 20€/Kg gibt. Das ist genau einer der Gründe, warum ich auf Flugreisen nur ein altes Board mitnehme.
    Tja, und nicht jeder kauft pro Saison ein neues Board. Da ich kein Millionär bin sind auch 100,- für mich Geld, für Euch vielleicht ja nicht. Aber das ist hier ja auch nicht das Thema.
    Außerdem kostet alleine die Reisetasche 100 € und die ist gerade 2 Monate alt, aber das nur nebenbei und die gibt auf jeden Fall neu, das steht fest.


    Wer die Bags nicht reklamiert und den Schaden immer schön selber blecht ist schlicht doof. Meistens zahlen die zwar nur die 20/Kg für den Inhalt, die "Gepäckstücke", werden aber i.d.R. voll ersetzt.


    ...und noch was, wenn ein Mast beim Surfen bricht ist das wenigstens einsatzbedingt (zwar ein geringer Trost), aber immerhin nicht völlig überflüssigerweise durch einen Idioten von Flughafen-Lakei, der grad keine Lust hat.


    Wißt Ihr was vergeßt es.....Hab noch immer meine Schäden geregelt bekommen.

  • Gleich zu einer Verallgemeinerung und einem Rundumschlag zu greifen ist jetz nicht unbedingt
    Sinn der Sache. Vielleicht lag die Antwort an deiner Fragestellung?


    Das Bruchrisiko von durch die Airline bewegter Masten ist jetzt nicht von der Hand zu weisen.


    Es ist häufig so, wie in diesem Fall, nicht präzise gestellte Fragen kriegen auch keine präzise antwort.
    Mir z.B. war jetzt nicht genau klar was du überhaupt wissen wolltest, oder ob du dich einfach nur mal ausheuln wolltest.


    Und, ganz ehrlich, für nen aufgerissenes altes Boardbag kriegst du nen müdes Lächeln von mir, von der Airline zurecht vielleicht nen 10er
    für die Reparatur. Von daher ist die Reaktion vom Doc nachvollziebar.


    Ich finde nur diese Vollkaskomentalität z.K. ja mein Gott es geht halt mal was kaputt und du fliegst doch ständig mit Surfgepäck in den Urlaub, also so knapp bei Kasse scheinst du nicht zu sein.


    Das du ein älteres Board mitnimmst ist ja nun dein Problem, für mich zwar völlig unverständlich aber deine Entscheidung.


    Grüße
    teenie


  • welche läönge / breite brauchst du denn, ich habe ca 10 "old school" boardbags rumhängen, vielleicht passt ja einer


  • ......Wieso Aufstand...nur weil ich nach ner Schadensbestätigung frag?!.....


    Ne, ne, du hast nach "Gutachten" über deine Schäden gefragt.


    Ein Gutachten über einen älteren Boardbag (Neupreis 69,- ?) ist eine Lachnummer, so ein Gutachten kostet 200,- bis 300,-!
    Ein Gutachten über eine Reisetasche (Neupreis 100,-) ??? Du sagst ja jetzt selbst, daß es das Teil noch neu zu kaufen gibt, also Kaufbeleg und Ausdruck der Internetseite einreichen.
    Der Mast war Inhalt der Tasche, fällt unter die 20,- Regel und damit ist die Frage nach einem Gutachten also auch hier geklärt.


    Also der ganze Aufwand mit Reparatur-Kostenvoranschlägen vom Schuster-Sattler-Planenmacher usw ist viel teurer wie der mögliche Schadenersatz der Fluglinie. Deshalb mein Vorschlag, den Ball möglichst flach zu halten.


    Ich arbeite selbst in einem Gewerbe, wo wir häufiger um Kostenvoranschläge für Versicherungen gebeten werden für beschädigte Türen/Fenster nach Einbrüchen. Wir lehnen es grundsätzlich ab, kostenlos für die Versicherungen zu arbeiten. Wer einen Kostenvoranschlag für die Versicherung haben will, muß vorab € 150,- für die Schadensaufnahme zahlen, sonst kommen wir gar nicht erst vorbei. Normalerweise soll der Geschädigte für die Versicherung 3 Kostenvoranschläge vorlegen, also müssen 3 Leute hinfahren und je einen Kostenvoranschlag ausarbeiten, macht mit Fahrzeit und Arbeitszeit pro Person mindestens 150,- Kosten, zusammen also ca. 500,- für nix und wieder nix. Denn den Auftrag zur Reparatur vergibt die Versicherung an ihre Vertragsfirmen, sie legen denen den billigsten Kostenvoranschlag vor und die Vertragsfirma soll das dann mit 10% Abschlag übernehmen. Kann sie ja auch, da sie die Aufträge ja nachgeworfen bekommt und so praktisch keine Vertriebskosten hat (natürlich mit Ausnahme der Bestechungsgelder/nützliche Aufwendungen an den Versicherungsmenschen.)


    Ja, so läuft das eben, und auch wenn man sich sehr über den Schaden ärgert (durch einen Idioten von Flughafen-Lakei), der Erfolg so einer Maßnahme sollte auch immer im richtigen Verhältnis zum Aufwand stehen sonst schmeißt man dem schlechten Geld noch gutes hinterher


    meint


    Dr. Spin Out

  • ich habe einmal selbst gesehn, wie mein mit 2 Boards, 3 Masten und 2 Gabelholmpaaren bestückter 31kg- Bag kurz nach dem Einchecken für den Hinflug einem der Höchstbegabungen aus Brusthöhe (idiotisch auf nem Gepäckwagen liegend)auf die Fliesen gefallen ist
    zum Glück nichts kapttgegangen, obwohl es nur ein 5kg-Bag der bekannten "Qualitäts""Marken"firma "noworx" war
    (im Ernst: das leichte Teil ist echt brauchbar und an den Seiten der Schaum doppelt)