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Die Norm zur Ladungssicherungseinrichtungen auf Straßenfahrzeugen umfasst Sicherungsverfahren, wie das Blockieren und Zurren von Ladung beim Land- und beim Seetransport. Sie gilt nicht für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis einschließlich 3.500 kg.
Bei der Bemessung der Ladungssicherung unterscheidet der Gesetzgeber stabile und kippgefährdete Ladungen. Aber auch die Beschleunigungswerte unterscheiden sich bei Land- und Seetransporten. Bei der Berechnung der Ladungssicherung werden sowohl statische Kräfte durch das Spannen der Zurrmittel, wie etwa mit einem Zurrgurt, als auch dynamische Kräfte bei der Rückwirkung der Ladungsbewegungen (Spanngurt) zugrunde gelegt.
Da die deutsche Straßenverkehrsordnung (§22 der StVO) höhere Sicherheitsmaßstäbe zugrunde gelegt werden, war die Norm DIN EN 12195-1 aus 2004 lange Zeit strittig. Zur Anwendung kommt sie im internationalen Güterverkehr, beim nationalen Transport wurde sie jedoch zur DIN EN 12195-2 erweitert und es hat nach wie vor die Sicherung gemäß der deutschen Straßenverkehrsordnung zu erfolgen. Im Handel erhältliche Befestigungsmittel sind der Zurrgurt und der Spanngurt , die der Norm entsprechen müssen. Der einteilige Spanngurt eignet sich zum Umreifen und Bündeln, zweiteilige Spanngurte zum Niederzurren und Abspannen von sperriger und schwerer Ladung.
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Ja, ist keine Primärquelle, konnte die Norm selbst nicht finden...
https://www.absperrshop.de/din-en-12195-2
Grüße
teenie