10 Lift durch Flex

  • das Patent wurde 2002 eingetragen und gilt wohl nur für das Gebiet der USA (bin allerdings kein Patentanwalt...)
    mit neuestem Stand der Technik hat das sicher nicht viel zu tun, dennoch würde man streng genommen eine Patentrechtsverletzung begehen , wenn man in den USA eine Finne mit so einer Endscheibe verkaufen würde.


    Ja, wäre eine Patentrechtsverletzung. Der Patentinhaber könnte dich also verklagen. Wird er aber nicht machen, da du ja dann nachweisen kannst, daß es diese Bauteile mit Querflügel schon 10 Jahre vorher gab und sie waren ja auch käuflich zu erwerben bei "take and easy". Damit wird das Gericht dann auf die Nichtigkeit des Patentes entscheiden müssen und der Patentinhaber zahlt auch noch die Kosten des Rechtsstreits. Solange der Patentinhaber also nicht klagt und auch kein anderer gegen das Patent klagt, solange kann der Patentinhaber behaupten, er habe ein Patent darauf. Sobald aber jemand klagt ist das Patent danach nichtig.

  • Wir haben mit meiner Hydrofoilfinne bei 5-7 Knoten Wind mit 12,5m² mit einem Formulabrett34km/h gefahren. Versuchsfahrten ergaben,daß
    die Hydrofoilfinne 30kg senkrechten Lift erzeugt hat. Parallel mit Hydrofoil fuhr ein Formula mit 70er Finne. Erst eine butterweiche Formula konnte
    annähernd die Geschwindigkeit erreichen. Beide mußten also in etwa 30kg Lift erzeugt haben. Mein Hydrofoilchen hat dann bei 43km/h so hinten
    geliftet,daß er vorne bremste.Das ist die erprobte Praxis.Dann auf 3,7kg Lift bei 30 kg Seitenkraft zu kommen muß Euch doch selbst weltfremd
    vorkommem. Wolfgang

  • Ja, wäre eine Patentrechtsverletzung. Der Patentinhaber könnte dich also verklagen. ....


    glaubre ich nicht, wenn du dir den hauptanspruch durchliest. da gehts um etwas anderes als hier diskutiert.


    und kein patentstreit wegen finnen ( mMn auch keine patentanmeldung) ist das geld wert - kann man nie wieder reinbekommen -


    ich würde das einfach bauen wenn ich meine dass es was bringt.


    und ich hab doch ein wenig mit patenten zu tun

  • US-Patente betreffen den europäischen Raum nicht. Du kannst das nachbauen und auch (bis auf USA) komerziell verwerten.


    Auch wenn es ein WO-Patent (World-Patant) wäre, dürfstes du es fü den Eigengebrauch + Versuchszwecke nachbauen. Nur die Komerzielle Verwertung (verkaufen an einen anderen) ist nicht erlaubt.


    Alle Angaben ohne Gewähr, bin kein Patantanwalt.

  • Ich glaube nicht, dass das Ziel der kürzeren Trapeztamen ein möglichst aufrechter Stand ist, sodern eher eines möglichst weit überzogenen und dichtgeholten Segels, ohne dabei den Allerwertesten durch Wasser zu schleifen.

    wissen ist macht. nicht wissen macht auch nichts.